Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan für hat ihre älteren Bürger und Bürgerinnen ein breit gefächertes Angebot. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Alten-, Wohn- und Pflegeheime und Anbieter von Mobilen Diensten.
Alten-, Wohn- & Pflegeheime
Wer sich nicht in seinen eigenen vier Wänden pflegen lassen kann oder will, wird die Unterbringung in einem Pflegeheim in Betracht ziehen. In St. Veit an der Glan stehen zwei Pflegeheime zur Auswahl. Für die Vergabe von Plätzen nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit den Heimen auf.
Haus Sonnhang | SHV Bezirksaltenwohnheim und Pflegeheim
Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 57 | 9300 St. Veit/Glan
SeneCura Pflegezentrum
Untere Flurgasse 70 | 9300 St. Veit/Glan
Mobile Dienste
In der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan liefert das Sozial- und Gesundheitszentrum AVS täglich warme Gerichte nach Hause. Durch die Aktion "Essen auf Rädern" kann auf Wünsch täglich – auch an Sonn- und Feiertagen – eine warme Mahlzeit zugestellt werden. Die Intervalle der Zustellung sowie die verschiedenen Menüs können individuell gewählt werden.
Anfragen und Anmeldungen richten Sie bitte direkt an das Sozial- und Gesundheitszentrum AVS.
Mobile Pflegedienste
Um hilfsbedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bieten die unterschiedlichen Dienste verschiedenste Möglichkeiten. Das Ausmaß der Pflege und die Tätigkeiten variieren je nach Institution. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Anbieter:
AVS Sozial- und Gesundheitszentrum St. Veit an der Glan
Hauskrankenpflege | Wundversorgung | Pflegehilfe | Heimhilfe
Personalstraße 2 | 9300 St. Veit/Glan
+43 4212 6491
www.avs-sozial.at
Hilfswerk Kärnten
Hauskrankenpflege | 24 Stunden Betreuung | Unterstützung bei der Haushaltsführung
Grabenstraße 10 | 9300 St. Veit/Glan
DGKP Hannelore Spöck | Bezirksleiterin St. Veit/Glan
Rotes Kreuz
Mobiler Pflegedienst | Hauskrankenpflege | Heimhilfe | Rufhilfe
Henry Dunant Straße 1 | 9300 St. Veit/Glan
DGKS Christina Hinteregger
Taxibons
Für Pensionisten und Pensionistinnen mit Hauptwohnsitz in St. Veit an der Glan besteht die Möglichkeit, sogenannte Taxibons (Gutscheine für Taxifahrten) zu erhalten.
Voraussetzungen
Um die Taxibons in Anspruch nehmen zu können, darf die Nettoeinkommensobergrenze
- für Alleinstehende € 1.250,00
- und für Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften € 1.730,00
nicht übersteigen.
Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, insbesondere sogenannte "Transferleistungen" wie Renten, Pensionen oder Einkommen nach dem "Opferfürsorgegesetz", Leistungen von Unterhaltszahlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfe, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Das Einkommen von Kindern, Enkeln oder Mitbewohnern im gleichen Haushalt wird nicht berücksichtigt.
Die Bons können ausschließlich in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr eingelöst werden.
Benötigte Dokumente
Für die Beantragung der Bonfahrten werden folgende Dokumente benötigt, den Antrag finden Sie im Downloadbereich:
- Antrag Taxibon
- Pensionsbescheid
- Passfoto
Nähere Informationen unter
Wolfgang Pichler | Bürgerservicestelle