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Veranstalterservice

Sie planen eine Veranstaltung? Hier finden Sie alle für Sie nützlichen Informationen zu unseren Veranstaltungslocations, Bewilligungen und Möglichkeiten Ihre Veranstaltung zu bewerben.

Veranstaltungslocations

Ideen, Konzepte, Kreativität und Gedanken brauchen Räume. St. Veit an der Glan bietet Ihnen diese in unterschiedlichster Form. Egal ob in der modernen, multifunktionalen Blumenhalle oder im historischen Ambiente des Rathaushofes. St. Veit bietet für jede Art von Veranstaltung die richtige Räumlichkeit. Auch outdoor trumpft die Stadt mit außergewöhnlichen Locations und einer vielfältigen Nutzung. Tagen im Stadtgarten? Eine Produktpräsentation direkt auf dem Hauptplatz oder mitten im Einkaufszentrum der Stadt? Das ist die Idee von Rent a City – eine ganze Stadt, die als Veranstaltungszentrum genutzt werden kann.

Detaillierte Informationen zu folgenden Locations erhalten Sie auf der Homepage Rent a City.

  • Blumenhalle
  • Rathaushof
  • Bürgerspital
  • Räumlichkeiten im Fuchspalast
  • Outdoor-Locations: Hauptplatz | Rosengarten | Grabengarten

Für Rückfragen und Reservierungen steht Ihnen das Stadtmarketing St. Veit gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen unter

Maria Radl, BEd
+43 4212 49666-402
maria.radl@stveit.com
www.rentacity.at

STAMA Veranstaltungs- und Stadtmarketing GmbH

Prof.-Ernst-Fuchs-Platz 1 | 9300 St. Veit/Glan


Genehmigungen

Veranstaltungsgenehmigung

Die Amtsleitung der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan ist für die Anmeldungen von Veranstaltungen im Gemeindegebiet von St. Veit an der Glan zuständig. Das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 unterscheidet zwischen bewilligungspflichtigen und freien Veranstaltungen. Die Zuordnung finden Sie im § 6 K-VAG 2010. Für eine bewilligungspflichtige Veranstaltung ist eine bescheidmäßige Bewilligung der Veranstaltung erforderlich. Für die Veranstaltungsstätte muss eine Veranstaltungsstättengenehmigung vorliegen bzw.im Vorfeld erteilt werden. Das erforderliche Formular für Ihre Veranstaltungsanmeldung finden Sie im Downloadbereich.

Das Ansuchen muss mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Das dafür erforderliche Formular finden Sie im Downloadbereich.

Veranstaltungsstättengenehmigung

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten Veranstaltungsstätten und mit geeigneten Veranstaltungseinrichtungen durchgeführt werden. Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, bedürfen lt. § 9 K-VAG 2010 jedenfalls zu ihrem Betrieb eine Veranstaltungsstättengenehmigung. Für die Genehmigung der Veranstaltungsstätte ist bei Anmeldung ein Sicherheitsbericht eines befugten und beeideten Ziviltechnikers vorzulegen.

Das Ansuchen muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Das dafür erforderliche Formular finden Sie im Downloadbereich.

Sperrstundenverlängerung

Wenn Sie die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Sperrzeiten für Ihren Gastgewerbebetrieb beantragen wollen, ist ein Ansuchen in der Stadtgemeinde St. Veit einzubringen. Die Bewilligung zur Sperrstundenverlängerung erfolgt mittels Bescheid und darf erst nach Rechtskraft des Bescheides in Anspruch genommen werden. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Downloadbereich.

Vergnügungssteuer

Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung in der Finanz-, Abgaben- & Wirtschaftsabteilung anzuzeigen. Nähere Informationen zur Vergnügungssteuer finden sie hier.

Nähere Informationen unter

Amtsleitung

Rathaus | Stockwerk 1 | Zimmer 14

Irmgard Haberl
+43 4212 5555-103
irmgard.haberl@stveit.com


Downloads zum Thema Genehmigungen

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