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Osterfeuer Anmeldung und Zivilschutz-Tipp

BEITRAG VOM 10.04.2025

Brauchtumsfeuer sind bis Montag, 14. April, um 16 Uhr bei der Stadtgemeinde St. Veit anzumelden.

Traditionell werden auch heuer von Karsamstag auf Ostersonntag Osterfeuer den Himmel erleuchten.

Unbedingt zu beachten:

  • Das Osterfeuer ist bis spätestens Montag, den 14. April, 16 Uhr, beim Stadtgemeindeamt zu melden! Formulare gibt es im Gemeindeamt und auf der Webseite.
  • Das Abheizen eines Osterfeuers ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.
  • Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen.
  • Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen.
  • Eine erste Löschhilfe ist bereitzuhalten.

AKTUELLER ZIVILSCHUTZ-TIPP: Osterfeuer

  • Ist bei der Gemeinde anzumelden
  • Abbrennen ist nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zulässig
  • Nur trockenes Holz und Reisig verbrennen
  • Osterfeuer ständig beaufsichtigen
  • Notruf 122

Nähere Informationen rund um die Uhr unter: www.siz.cc/st_veit_glan