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Wasseranschlussbeitrag & Wasserbezugsgebühr

Nähere Informationen

Mag. Silvia Rader
+43 4212 5555-607
silvia.rader@stveit.com

Parteienverkehr: 
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr

 

Wasseranschlussbeitrag

Die Eigentümer/die Eigentümerinnen der im Versorgungsbereich gelegenen Grundstücke, die bebaut oder mit Wasser zu versorgen sind, sind verpflichtet, ihr Grundstück an das städtische Wasserversorgungsnetz anzuschließen und den Bedarf an Trink- und Nutzwasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken. Der Wasseranschlussauftrag kann auch im Zuge des Baubewilligungsverfahrens verfügt werden. 

 

Höhe und Intervall

Für den Anschluss an das städtische Wasserversorgungsnetz sind die Eigentümer/Eigentümerinnen von Grundstücken oder Bauwerken zur Entrichtung eines Wasseranschlussbeitrages verpflichtet. Bei Änderungen von Gebäuden (Zubau/Umbau) oder deren Verwendungsart ist ein Ergänzungsbetrag oder Nachtragsbetrag zu entrichten.

Die Höhe des Wasseranschlussbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der nach den Ansätzen des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz ermittelten Bewertungseinheiten mit dem vom Gemeinderat der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan festgesetzten Beitragssatz. Der einmalig zu entrichtende Wasseranschlussbeitrag beträgt € 879,25/Bewertungseinheit (der Beitrag versteht sich inkl. 10 % USt).


Wasserbezugsgebühr

Für die Benützung der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Wasserbezugsgebühr sowie für die Bereitstellung der Wasserzähler eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die Wasserbezugsgebühr ist auf Grund des tatsächlichen Wasserverbrauches mittels eines Wasserzählers zu ermitteln.

 

Höhe und Intervall

WASSERBEZUGSGEBÜHR je Kubikmeter Wasser ab 01.01.2025 (inkl. 10 % USt)€ 2,35/m³
WASSERZÄHLERGEBÜHR wird auf Grund der jeweiligen Zählergröße berechnet und beträgt ab 01.01.2025 jährlich (inkl. 10 % USt) 
für Zähler bis 5 m³/h€ 19,50
/jährlich
für Zähler bis 20 m³/h€ 46,50
/jährlich
für Zähler über 20 m³/h€ 92,50
/jährlich

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