Nähere Informationen
Finanz-, Abgaben- & Wirtschaftsabteilung
Rathaus | Stockwerk 1
Annemarie Politschar
+43 4212 5555-608
annemarie.politschar@stveit.com
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Ergänzende Information
Sie können das Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf einem unserer städtischen Friedhöfe für eine bestimmte Dauer erwerben. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach vorheriger Besichtigung der Grabstätte und anschließender Ausfertigung einer Niederschrift zugeteilt. Nähere Informationen zum Todesfall finden Sie hier.
Der Abgabepflichtige bzw. die Abgabenpflichtige für die Grabgebühren ist nach der gültigen Friedhofsordnung der/die jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte.
Grabherstellungskosten
| für eine Grabstelle öffnen und schließen | €586,42 |
| Beisetzung einer Urne in 65 cm Tiefe | €83,11 |
| Gruftbeisetzung – Stundenlohn | €83,11 |
| Kindergräber (für Kinder bis 3 Jahre) | €83,11 |
| Grababräumung – Stundenlohn | €83,11 |
| Entsorgungsbeitrag Kränze pauschal | €61,21 |
Grabbenützungsgebühr jährlich
| je Grabstelle | € 38,75 |
| Grüfte je m² | € 17,78 |
| Urnengräber | € 38,75 |
| Kindergräber | € 18,61 |
Errichtungsbeiträge / 10 Jahres Nutzungsbeiträge
| Errichtungsbeitrag für Erdurnengräber 2017 | € 255,11 |
| Benützungsbeitrag Urnengräber ab 2019 inklusive 10 Jahre Grabbenützung | € 1.100,00 |
| Benützungsbeitrag Urnengräber ab 2025 inklusive 10 Jahre Grabbenützung | € 1.650,00 |
Friedhofserhaltungsbeitrag
| je Grabstelle, je Urnengrab und Gruft je 2 m² | € 7,88 |
Im Falle eine Änderung oder Auflösung der Grabstelle verwenden Sie bitte das im Download befindliche Formular.